Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 12a Vorrangige Leistungen
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2023
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,
Für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 findet Satz 2 Nummer 1 mit der Maßgabe Anwendung, dass Leistungsberechtigte nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.
Wird zitiert von 153 Entscheidungen zu § 12a SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 19.08.2015 – B 14 AS 1/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers - Verfassungsmäßigkeit - VerwaltungsakteigenschaftZitiert von 77
- LSG Rheinland-Pfalz, 02.02.2021 – L 3 AS 1/20Zitiert von 1
- VG Bayreuth, 11.12.2024 – B 8 K 23.334
- LSG Hessen, 23.02.2022 – L 6 AS 486/20Zitiert von 1
- LSG NRW, 20.07.2023 – L 6 AS 1299/22
- SG Halle, 15.04.2021 – S 27 AS 2633/18
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2025 – OVG 6 B 3/25Zitiert von 1
- LSG Hessen, 26.03.2025 – L 4 SO 87/23Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2025 – L 22 R 468/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12a SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Fachanwälte für Sozialrecht finden
Änderungsverlauf
-
16.12.2022 Ausfertigung
§ 12a eingefügt durch Artikels 13 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328)
BGBl. 2022 I S. 2328
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.